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Satzung des AV Angelspezi xxl Dresden e.V.

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Satzung des AV Angelspezi XXL Dresden e.V.

§1

Name-Sitz-Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen AV Angelspezi XXL Dresden e.V., im folgenden AV Angelspezi XXL Dresden e. V. genannt.

Der AV Angelspezi XXL Dresden hat seinen Sitz im Ladengeschäft des Angelspezi XXL Dresden, Roquettestr. 27, 01157 Dresden und ist im Vereinsregister unter VR9820 eingetragen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2

Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit

2. Zweck und Aufgaben des AV Angelspezi XXL Dresden e.V.

Der Zweck des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. ist der Schutz und die Pflege der Natur, insbesondere die Erhaltung und die Pflege der Gewässer in ihrem natürlichen Zustand, in ihrer Ursprünglichkeit und mit deren Fischbestand zum Wohle der Allgemeinheit. Weiterhin ist die Förderung der nicht gewerblichen Fischerei Zweck des AV Angelspezi XXL Dresden e.V.

Der AV Angelspezi XXL Dresden e.V. ist Mitglied des Regionalverbandes „Elbflorenz Dresden“ e.V. und erfüllt unter dessen Beratung, Anleitung und Aufsicht folgende Aufgaben:

  1. Hege und Pflege des Fischbestandes in den Eigentums- und Pachtgewässern des Regionalverbandes „ Elbflorenz Dresden“ e.V.
  2. Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf das Biotop „Gewässer“, also aller am und im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen, einschließlich der Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Renaturierung des Landschaftsbildes und des natürlichen Wasserlaufes.
  3. Beratung der Mitglieder zu allen Belangen des Angelns und des Naturschutzes sowie deren Fortbildung durch Vorträge, Lehrgänge usw.
  4. Förderung des anglerischen und fischereilichen Verbands- und Vereinslebens und im Besonderen die Ausbildung der Jugend auf dem anglerischen und fischreilichen Gebiet.
  5. Aufklärung der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit des Schutzes von Fischerei und Fischzucht sowie über die Bedeutung des Schutzes und Erhaltung der Gewässer und über die Ziele und Ergebnisse der Tätigkeit des Anglerverbandes „Elbflorenz Dresden" e.V.

 

2.2 Gemeinnützigkeit

Der AV Angelspezi XXL Dresden e.V. befolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Er ist Mitglied im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. im Landesverband Sächsischer Angler e.V., deren Satzung in der jeweiligen gültigen Fassung anerkannt wird.

Der AV Angelspezi XXL Dresden e.V. ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3

Mitgliedschaft

Mitglied im AV Angelspezi XXL Dresden e.V. kann nur sein, wer unbescholten ist.

Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt auf Beschluss des Vorstandes und durch einen schriftlichen Antrag durch das werdende Mitglied. Ein zurückgewiesener Aufnahmeantrag kann erst nach Ablauf von 2 Jahren erneut gestellt werden.

Der AV Angelspezi XXL Dresden e.V. hat ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.

 

3.1 Ordentliche Mitglieder

Jede natürliche Person, die das 9. Lebensjahr vollendet hat, einen gültigen Fischereischein nach Sächsischem Fischereigesetz vorweisen kann und die diese Satzung anerkennt, kann ordentliches Mitglied des AV Angelspezi XXL Dresden werden.

 

3.1.1 Rechte des ordentlichen Mitglieds

Ordentliche Mitglieder erhalten durch Ihre Beitragszahlung die Angelberechtigung für die Vereinsgewässer des Landesverbandes Sachsen für den Beitragszeitraum. Ordentliche Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gehören der Mitgliederversammlung vollständig mit Stimm- und Wahlrecht an. Ordentliche Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehören der Jugendgruppe des AV Angelspezi XXL Dresden an, können ab Vollendung des 14. Lebensjahres mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten der Mitliederversammlung vollständig mit Stimm- und Wahlrecht angehören.

Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, zur Förderung der Gemeinschaft, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

 

3.1.2 Pflichten des ordentlichen Mitglieds

Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung des Vereins und den Ordnungen der Regional- und Landesverbände zu verhalten

Sie sind weiterhin verpflichtet, sich anderen Mitgliedern gegenüber rücksichtsvoll und kameradschaftlich zu verhalten, die Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe rechtzeitig zu entrichten.

Ordentliche Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung festgelegten jährlichen Arbeitseinsätze bzw. Arbeitsstunden zu leisten.

 

3.2 Fördermitglieder

Fördernde Mitglieder sind volljährige natürliche Personen oder juristische Personen, die das Angeln nicht betreiben. Fördermitglieder gehören der Mitgliederversammlung an, haben aber kein Stimm- und Wahlrecht. Sie erhalten durch ihren Mitgliedsbeitrag keine Angelberechtigung.

 

3.3 Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Ordentliche Mitglieder oder Fördermitglieder, die sich im Sinne des Zweckes und der Aufgaben des Vereins, bzw. des Vereinslebens besonders verdient gemacht haben.

Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vereinsvorstand verliehen und berührt die Rechte und Pflichten als Ordentliches Mitglied oder Fördermitglied nicht.

 

§4

Erlöschen der Mitgliedschaft

4.1 Erlöschen der Mitgliedschaft durch Austritt aus dem Verein

Seinen Austritt aus dem AV Angelspezi XXL Dresden e.V. kann ein Mitglied jederzeit durch formlose, schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand bekunden. Der Austritt gilt als vollzogen, wenn die schriftliche Austrittserklärung dem Vorstand vorliegt. Die Mitgliedschaft erlischt mit der Kenntnisnahme des Austrittes durch den Vorstand. Liegt die schriftliche Austrittserklärung eines Mitglieds dem Vorstand nicht bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres vor, hat das Mitglied dennoch die Mitgliedsbeiträge in voller Höhe für das nächste Geschäftsjahr zu entrichten.

 

4.2 Erlöschen der Mitgliedschaft durch Ausschluss aus dem Verein

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Mehrheitsbeschluss des Vorstandes erfolgen, wenn das auszuschließende Mitglied:

  1. gegen die Regelnder Satzung oder gegen anerkannte Sitten und Fairness grob verstoßen hat
  2. innerhalb des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. wiederholt und erheblich Anlass zu Streit und Unfrieden gegeben hat
  3. das Ansehen und die Interessen des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. schwer geschädigt hat
  4. gegen geltende Ordnungen des Angelverbandes „Elbflorenz Dresden“ e.V. bzw. des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. verstößt oder bei einem Verstoß Beihilfe leistet
  5. wegen eines Fischereivergehens rechtskräftig verurteilt worden ist
  6. innerhalb des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. wiederholt und erheblich Anlass zu Streit und Unfrieden gegeben hat
  7. gegen gesetzliche Bestimmungen des Umwelt- und Naturschutzes verstößt
  8. seine Mitgliedsbeiträge nicht fristgemäß bis spätestens zum September des laufenden Geschäftsjahres gezahlt hat.

Die Mitgliedschaft erlischt unmittelbar mit dem Vorstandsbeschluss. Geleistete Mitgliedsbeiträge für das Geschäftsjahr werden nicht zurückgezahlt.

 

4.3 Erlöschen der Mitgliedschaft durch Tod des Vereinsmitgliedes

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod des Mitgliedes.

§5

Mitgliedsbeiträge und Finanzen

Der AV Angelspezi XXL Dresden e.V. erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Seine Höhe wird durch die Mitgliedsversammlung beschlossen und bemisst sich an der jeweiligen Finanz- und Beitragsordnung.

Der AV Angelspezi XXL Dresden e.V. finanziert sich entsprechend der Finanzordnung durch Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse und Spenden.

Über die die Einkünfte und Verwendung der Mittel hat der Vorstand des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. jährlich und öffentlich vor der Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen.

§6

Organisationsgrundsätze und Organe des Vereins

Die Anglerorganisation des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. ist eine Vereinigung, die nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut ist. Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung und Vorstand.

6.1 Mitgliederversammlung

Das höchste Organ des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. ist die Mitgliederversammlung. Sie regelt die Angelegenheiten des AV Angelspezi XXL Dresden e.V., soweit diese nicht vom Vorstand wahrgenommen werden. Die Mitgliederversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes  als Jahreshauptversammlung einmal jährlich einberufen. Zur Jahreshauptversammlung wird durch den Vorstand mindestens 6 Wochen vor dem Termin schriftlich eingeladen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied mindestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Über die Ergänzungsanträge und die endgültige Tagesordnung ist zu Beginn der Mitgliederversammlung abzustimmen.

Die Mitgliederversammlung entscheidet per Abstimmung über:

  1. die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung
  2. die Wahl des Kernvorstandes für den Zeitraum von jeweils 5 Jahren
  3. die Bestätigung des Fachvorstandes
  4. die Entlastung des Vorstandes
  5. die Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
  6. die Genehmigung des Haushaltsplanes
  7. Satzungsänderungen
  8. eingebrachte Anträge auf der Mitgliederversammlung
  9. die Auflösung des AV Angelspezi XXL Dresden e.V.

Über Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.

Neben der Jahreshauptversammlung kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung durch Beschluss einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

 

6.2 Vorstand

Der Vorstand des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. besteht aus

  1. drei Vorstandsmitgliedern im Sinne des BGB (Kernvorstand). Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist einzeln vertretungsberechtigt und besteht aus:
    Vorsitzender
    Stellvertretender Vorsitzender
    Schatzmeister.

    Der Kernvorstand wird im Zyklus von 5 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.Nur ordentliche Vereinsmitglieder, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, können in den Kernvorstand gewählt werden.
  1. weiteren bis zu 4 Vorstandsmitgliedern ohne Vertretungsberechtigung (Fachvorstand), die vom Kernvorstand bestellt und abberufen werden.

Die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes wird von der Mitgliederversammlung bestätigt. Die Mitgliederversammlung kann die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes jederzeit widerrufen. In den Fachvorstand können nur ordentliche Mitglieder bestellt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Vorstand beschließt in Vorstandsitzungen, die vom Vorsitzenden oder dem Stellvertreter einberufen werden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder des Kernvorstandes und zwei Mitglieder des Fachvorstandes anwesend sind. Der Vorstand des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Abstimmungsergebnis des Kernvorstandes.

Der Vorstand des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch die Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen im Besonderen:

  • die Vorbereitung und Einberufung der Mietgliederversammlung und die Aufstellung der Tagesordnung
  • die Ausführung von Beschlüssen der Mietgliederversammlung, Vorbereitung eines Haushaltsplanes, Buchführung und Jahresplanes
  • die Beschlussfassung über Aufnahme Anträge und Ausschlüsse von Mitgliedern.

§7

Arbeitsleistungen und -einsätze

Der AV Angelspezi XXL Dresden e.V. hat sich -als Mitglied des Anglerverbandes „ Elbflorenz Dresden“ e.V.- gemäß §2 Abs. 2.1 dieser Satzung verpflichtet, zur Erhaltung und Pflege von Gewässern und gewässerbaulicher Anlagen des Regionalverbandes entsprechend beizutragen.

Die Mitgliederversammlung beschließt auf Vorschlag des Vorstandes, die für diese Aufgabe notwendige Einsatzstunden oder Arbeitseinsätze je Mitglied und Geschäftsjahr. Diese beschlossene Anzahl Arbeitsstunden/Arbeitseinsätze je Geschäftsjahr zu leisten, ist Pflicht für jedes ordentliche Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Mitgliederversammlung beschließt im Rahmen ihrer Gebührenordnung eine angemessene Abgabe, die je nicht geleisteter Pflicht-Arbeitsstunde bzw. nicht geleistetem Pflicht-Arbeitseinsatz beim ordentlichen Mitglied geltend gemacht wird.

§8

Auflösung des AV Angelspezi XXL Dresden e.V.

Die Auflösung des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. können nur Zwei/Drittel der Mehrheit der erschienen Stimmenberechtigten einer Mitgliederversammlung beschließen.

Bei Auflösung des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. an den Anglerverband „Elbflorenz Dresden“ e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§9

Inkrafttreten und Änderungen

Diese Satzung wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des AV Angelspezi XXL Dresden e.V. am 11.02.2017 beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Eine Änderung dieser Satzung bedarf der einstimmigen Zustimmung der erschienenen Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung.